Haus und Garten versichern
Versicherungen im Haus- und Gartenbereich
Ein Dachschaden durch einen heftigen Sturm? Solch folgenschwere Unwetter kennen Sie nur aus den Nachrichten. Ein plötzlicher Brand mitten in der Nacht? Auch das können Sie sich am eigenen Haus nicht vorstellen. Überdies ist Ihre Siedlung von Einbrüchen bisher stets verschont geblieben.
Optimismus ist gut, aber der Ernstfall tritt oft schneller ein, als vermutet. Sind Haus und Garten dann nicht richtig versichert, verdoppelt sich das Unglück. Welche Möglichkeiten Sie haben, um sich abzusichern und welche Leistungen enthalten sind, erfahren Sie im Folgenden.
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung – Was schützt Haus und Garten?
Die Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung haftet bei Schäden am Gebäude, welche durch Sturm, Hagel, Einbruch, Raub oder Vandalismus entstanden sind.
Darüber hinaus zählen auch Elektroschäden, zum Beispiel Überspannungen, zu den Ursachen, die die Versicherung zahlt.
Vorteilhafter Weise umfasst der Schadensersatz ebenfalls jegliches Inventar des Hauses, sowie der anliegenden Garage. Das bedeutet, nicht nur die entwendeten Gegenstände bei einem Einbruch ins Haus werden Ihnen kostentechnisch ersetzt, sondern auch Fahrräder, Gartenmöbel und sogar der hilfreiche Mähroboter. Doch Obacht, dies gilt nur für bewegliche Gegenstände.
Das Gartenhaus fällt meistens nicht in die Hausratversicherung, sondern muss mit einer zusätzlichen Gartenhausversicherung gesondert abgesichert werden. Dies gilt sowohl für die Laube auf dem eigenen Grundstück als auch für den Geräteschuppen im Schrebergarten.
Selbstverständlich müssen Sie im Falle eines Einbruchs ebenfalls beweisen können, dass das Gartenhaus bereits durch ein Vorhängeschloss gesichert wurde, damit die Versicherung in Kraft tritt. Eine Hausratversicherung bietet Ihnen viele Vorteile. Neben der Kostenerstattung der Gegenstände oder des Gebäudes, erhalten Sie weiterhin Gelder für Aufräumarbeiten, einen notwendigen Hotelaufenthalt oder Transportkosten für die Entsorgung von kaputten Möbeln.
Die Wohngebäudeversicherung
Alternativ ist auch die Wohngebäudeversicherung lukrativ. Sie gilt für Gebäude, die zu mindestens 50% als Wohnfläche genutzt werden und haftet bei Feuer-, Wasser-, Hagel- oder Sturmschäden. Überdies umfasst die Leistung die Absicherung aller anliegenden Bereiche wie Terrassen, Briefkästen, Carports und auch Gartenhäuser.
Die Angebote der Versicherungsunternehmen sind vielfältig, ebenso ihre Bedingungen. Einen guten Überblick gibt ein Ratgeber zu Gebäudeversicherungen unter http://www.gv-vergleich.de/.
Eine Klausel, die Sie beachten müssen, ist der nachträgliche Anbau solcher Anlagen. Dies gilt vor allem, wenn Sie zur Miete wohnen. Errichten Sie ein Gartenhäuschen nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags, ist dies nicht inbegriffen.
Unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung zählen, genau wie bei der Hausratversicherung, zudem Geräte, die der Instandhaltung des Grundstücks (z.B. Rasenmäher, o.ä.) dienen. Allerdings müssen sich diese zum Zeitpunkt des Schadens oder der Entwendung im Falle eines Diebstahls im Haus oder Gartenhaus befinden und dürfen nicht frei zugänglich sein. Der sicherste Weg, um abzuklären, welche Gegenstände und Immobilien im Versicherungsvertrag berücksichtigt werden, ist sich vor dessen Abschluss genau zu informieren.
Eine Versicherung lohnt sich in jedem Fall
Wenn Sie sehen, ist es durchaus sinnvoll, Haus und Garten gegen Sturm-, Hagel-, Feuer- oder Einbruchschäden zu versichern. Wichtig ist allerdings, dass Sie sich im Voraus genau erkundigen, welche der möglichen Versicherungsformen für Sie die beste Wahl darstellt und welche Leistungen darin enthalten sind. Im Zweifelsfall hilft, kann Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch als Hilfestellung bei der Entscheidung dienen. Gegebenenfalls ist es notwendig, eine Zusatzversicherung für die Gartenanlagen abzuschließen. Diese ist erfahrungsgemäß jedoch sehr zu empfehlen.